Sie möchten gerne
1.eigene Rezepturen für den privaten Gebrauch umgesetzt sehen, scheuen aber die Ausgaben für die Zutaten und die erforderlichen Gerätschaften?
2.eine Seife mit einer Duftmischung nach Ihren eigenen Vorstellungen?
3.für Ihren eigenen Gewerbebetrieb Ihre eigene Komposition für Ihre Kunden, aber Ihnen fehlt die gesetzliche Zulassung zur Herstellung von Seifen, Duschölen und Salzpeelings?
4.Seifen als Werbeträger für Ihr Unternehmen, also eine Personalisierung für Ihre Zwecke?
SPRECHEN SIE UNS AN.
Für Sonderanfertigungen gelten folgende Regeln:
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- die Abnahme von einer Mindestmenge von ca. 1350 g Frischgewicht ist Voraussetzung. Dies entspricht einem Gewicht nach der Reifung von ca. 1000 bis 1100 g. Abgerechnet wird zuerst nach Frischgewicht mittels Abschlagszahlung IN HÖHE VON 50 %. Sobald die Seife verkaufsfertig ist, ermitteln wir das endgültige Gewicht und erstellen eine Endrechnung.
- die Anfertigung kann nur im Rahmen unserer Zertifizierung erfolgen. Dies bedeuted im Klartext: Zutaten, die wir verwenden dürfen an Ölen, Düften und Farben. Öle, die wir AUSSCHLIESSLICH verwenden, finden Sie unter „Unsere Rohstoffe“. Düfte und Farben können Sie gerne erfragen.
- Sollten Bedenken hinsichtlich der Machbarkeit „Ihrer“ Rezeptur bestehen, teilen wir Ihnen dies mit. Zum Beispiel kann keine Seife nur aus Rapsöl hergestellt werden. Entweder müssen wir diesen Auftrag dann ablehnen oder wir erarbeiten in Zusammenarbeit mit Ihnen eine bessere Lösung.
- Sofern Sie lediglich eine Personalisierung von Seifen möchten, die wir bereits im Sortiment haben, gilt die Mindestabnahme-Menge selbstverständlich nicht. Hinsichtlich der Kosten für das neue Lay-Out kommt es auf die Einzelheiten an.
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